Barrierefreier Urlaub. Winter wie Sommer ein Erlebnis.

Beschreibung (kurz)

Barrierefreie Ferienhäuser, Ferienwohnungen oder Ferienzimmer, direkt am Vielitzsee. Unser Motto: Barrierefrei auch im Kopf!

Beschreibung

In der reizvollen Landschaft, der Ruppiner Heide und der Ruppiner Seenlandschaft, finden Sie unser, als einziges Ferienhaus in Deutschland, mit dem "Bundespreis in Gold" ausgezeichnetes Landhaus Seebeck, direkt am Vielitzsee. In unseren Barrierefreien Ferienhäusern/Ferienwohnungen finden bis zu 36 Gäste und in unseren Barrierefreien Ferienzimmern bis zu 12 Gäste, Ihre erholsame Ruhe und Geborgenheit. Aber, was soll ich lange schreiben, sehen Sie bitte einfach selbst und genießen Sie diese himmlische Landschaft.

Karte

Adresse: Hauptstraße 23, 16835 Vielitzsee, Deutschland
Postleitzahl: 16835
Breite / Länge: 52.93821 / 13.02421

Nächste Bushaltestelle Seebeck 5 Minuten
Nächster Arzt Lindow 5 km
Nächster Bahnhof Neuruppin 25 km
Nächster Flugplatz Berlin-Tegel 90 km
Nächster Pflegedienst Neuruppin 25 km
Nächster Strand Vielitzsee 5 Minuten
Nächster Supermarkt Netto in Lindow 5 km
Nächster Tierarzt Lindow 5 km
Nächstes Krankenhaus Neuruppin 25 km

Anreise

Von Berlin in Richtung Hamburg> Autobahn A10 Abfahrt Oberkrämer > L 273 links
- Richtung Vehlefanz/Schwante/Kremmen > L 273 nach Ortsdurchfahrt Kremmen (300m) rechts
- Richtung Sommerfeld > In Sommerfeld links - Richtung Herzberg > In Herzberg rechts Richtung Löwenberg / Eberswalde B167 > B167 nach 200 m links - Richtung Vielitz

Von Hamburg in Richtung Berlin > Autobahn A24 Abfahrt Neuruppin Nord > B 167 rechts
- Richtung Neuruppin > B 167 in Neuruppin - Richtung Alt Ruppin > B 167 in Alt Ruppin -
Richtung Löwenberg / Eberswalde / Herzberg > B167 kurz vor Ortsausgang Herzberg, links Richtung nach Vielitz

Aus beiden Richtungen > In Vielitz erste Kreuzung rechts - in die Griebener Strasse > nach 200 m links - in die Seebecker Strasse > in Seebeck auf der linken Seite (Seeseite)

Unterkunft, Ausstattung und Dienstleistungen

Ferienhaus

Verpflegung:

Schlafräume: 23 ( 37 Schlafplätze )
2 Einzelbetten: 3, 2 Einzelbetten /eigenes Bad: 3, Doppelbett: 5, Doppelbett /eigenes Bad: 10, Höhenverstellbares Bett: 8, Pflegebett: 8

Badezimmer: 19
Badewanne: 5, Badezimmer barrierefrei: 11, Dusche befahrbar: 11

Eignung

Urlaubstypen

Familie, Kultur, Land, Rollstuhl, See, Senioren

Aussicht

Dorfkulisse, Landschaft unverbaut, Seeblick

Allgemeine Ausstattung

Aufzug, Balkon, Internet, Waschmaschine/zentral

Innenausstattung

Backofen, CD Player, DVD Player, Eierkocher, Einbauküche, Gefrierfach, Geschirr, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Kaminofen, Kinderhochstuhl, Kochtöpfe/Pfannen, Küchenzeile, Kühlschrank, Mikrowelle, Mixer, Radio, SAT-TV, Toaster, Wäschetrockner, Waschmaschine, Wasserkocher, Zimmersafe

Außenausstattung

Balkonstühle, Balkontisch, Fahrradabstellplatz, Feuerstelle, Garten, Gartenmöbel, Grill, Liegestühle, Liegewiese, Spielplatz, Stellplatz, Terrasse, Terrassenmöbel, umzäuntes Grundstück

Dienstleistungen

Babybett exkl., Betreuungsangebote, Bettwäsche inkl., Brötchen-Service exkl., Endreinigung exkl., Endreinigung inkl., Handtuchpaket exkl., Handtuchpaket inkl., Kinderhochstuhl exkl., Rollstuhl-Fahrdienst, Vermittlung Pflegedienst

Zugang

Aufzug, Barrierefrei, bedingt barrierefrei, Rollstuhlgerecht, Seniorengerecht, Treppe

Aktivitäten

Aktivitäten im Nahbereich:

Angeln, Burg, Golf, Histor. Innenstadt, Kinderspieleparadies, Naturpark, Nordic Walking, Radfahren, Reiten, Schifffahrt, Schloss, Schwimmen, Wandern, Wassersport

Preise

- Preis pro Nacht wöchentlich Monatlich Mindest Aufenthalt Wechsel Tag
Woche Wochenende
Gesamtpreis €43 - €570 €211 - €2.490 - 1 Nächte -
Keine Preise verfügbar

Besondere Hinweise

Anreise: 15:00, Abreise: 10:00

Barrierefrei nach DIN18024/25,

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Landhaus Seebeck GmbH & Co KG, barrierefreie Ferienwohnanlage,
Hauptstraße 23 c, 16835 Seebeck
Geschäfts-und Reisebedingungen, Stand 13.08.2014
Lieber Feriengast im Landhaus Seebeck,
wir folgen mit den Bedingungen weitestgehend der Empfehlung des Deutschen Reisebüro-
Verbandes e.V..
1. Geltung der Bedingungen
Sie gelten für die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Landhaus Seebeck GmbH & Co KG
nachfolgend „LS“ genannt.
2. Abschluss des Mietobjektvertrages
Mit dem Buchungsauftrag bieten Sie uns den Abschluss des Ferienhausvertrages verbindlich an. Falls
eine Reisegruppe das Ferienhaus nutzt, handelt der Anmeldende als Vertreter der Reisegruppe und
haftet für das Ferienhausentgelt der Mitreisenden. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung ist der
Vertrag verbindlich abgeschlossen. Weicht die Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung ab, so liegt
ein neues Angebot unserseits vor, an das wir 3 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie innerhalb der Frist die Annahme erklären.
3. Leistung und Preise
3.1. Leistungsumfang
Der Umfang unserer vertraglichen Leistung ergibt sich aus:
(1) der Buchungsbestätigung/Rechnung und
(2) der Homepage www.landhaus-seebeck.de.
3.2. Preisberechnung
Wir geben im Prospekt, in der Homepage stets die Tagespreise und im Vertrag den Endpreis für das
Mietobjekt (Ferienhaus / Ferienwohnung / Ferienzimmer) in
€ an. Er ist ein Festpreis und beinhaltet alle
Nebenkosten und Leistungen nach Absprache.
4. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird bei Übergabe der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 25 % des
Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 30 Tage vor dem Buchungszeitraum bei uns
eingehend zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. 39 Tage oder weniger vor dem vereinbarten
Ankunftstermin, ist der Gesamtbetrag sofort bei Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen.
5. Kaution
Das LS macht die Überlassung des Mietobjektes von einer angemessenen Sicherheitsleistung
abhängig.
In welcher Höhe eine Kaution zu zahlen ist, wird mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Die Kaution
ist dann bei Bezug des Hauses vor Ort in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann das LS
den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Die Rückzahlung erfolgt binnen 14 Tagen nach Reiseende
kostenfrei. Falls das Ferienhaus nicht vertragsgemäß
zurückgelassen wurde, kann das LS die Kosten
mit der Kaution verrechnen. Das gleiche gilt für Schäden und nicht abgerechnete Leistungen.
Bei Jugend- oder anderen Gruppen kann eine erhöhte Kaution verlangt werden.
6. Überlassung des Mietobjektes
6.1. Ein- und Auszug
Wenn nicht anders vereinbart, steht Ihnen das Ferienhaus ab 1500 Uhr des ersten Buchungstages und
bis 1000 Uhr des letzten Buchungstages zur Verfügung.
6.2. Personenzahl
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Überzählige Personen werden extra berechnet oder zurückweisen.
6.3. Einrichtungsgegenstände
Ausstattung, Einrichtungsgegenstände, Möbel sind schonend zu behandeln und dürfen innerhalb der
Ferienwohnungen nicht umgestellt werden. Bei Nichtbeachten behalten wir uns Schadenersatz vor
(z. B. wegen entstandener Schäden, Herstellen des ursprünglichen Zustandes, Nutzungsausfall).
6.4. Endreinigung
Um den gehobenen Anforderungen gerecht zu werden, wird die Endreinigung grundsätzlich durch das
Personal des LS vorgenommen. Nur so kann der einheitliche Eindruck auf der gesamten Anlage
dauerhaft sichergestellt werden. Überhöhter Reinigungsaufwand wird gesondert in Rechnung gestellt,
weiteren Schadenersatz behalten wir uns vor (z.B. wegen Nutzungsausfall).
6.5. Verbrauchskosten
Kosten, die nicht durch den Festpreis erfasst sind, werden vor Ort abgerechnet. Nicht oder zu wenig
gezahlte Beträge werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25,00 nachgefordert.
6.6. Schäden
Bei schuldhafter Verursachung von Schäden am Mietobjekt, Ausstattung und Grundstück kann das LS
Schadenersatz verlangen.
6.7. Haustiere
Haustiere erfordern grundsätzlich eine Sondergenehmigung für den Aufenthalt im LS. Andernfalls
haben wir das Recht nach Ziffer 9 der Bedingungen zu verfahren.
7. Nichtbeanspruchte Leistungen
Nehmen Sie aus von uns nicht zu vertretenden Gründen Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein
Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Festpreises.
8. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
8.1. Rücktritt
Sie können jederzeit vor dem Einzug vom Vertrag zurücktreten. Entscheidend ist der Zugang der – in
Ihrem Interesse schriftlichen - Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück oder reisen Sie nicht
an, können wir Ersatz für unsere Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Dabei berücksichtigen
wir gewöhnlich ersparte Aufwendungen oder eine anderweitige Verwendung des Mietobjektes. Wir
können nach unserer Wahl den Ersatzanspruch konkret oder pauschal, aufgerundet auf volle € 25,00,
wie folgt berechnen:
a) bis 90 Tage vor Ankunft 25 % des Endpreises
b) 89 - 60 Tage vor Ankunft 50 % des Endpreises
c) 59 - 14 Tage vor Anreise 80 % des Endpreises
d) ab 13 Tage vor Anreise 90 % des Endpreises
Bei Pauschalierung haben Sie das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Abschluss
einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
8.2. Umbuchungen
Umbuchungen werden soweit möglich von uns
durchgeführt. Für die von Ihnen gewünschte
Umbuchung bis zum 40. Tag vor dem Buchungszeitraum berechnen wir keine Kosten.
8.3. Ersetzung
Bis zum Einzug können Sie bestimmen, dass ein Dritter in den Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt
widersprechen, wenn Gründe in der Person des Dritten entgegenstehen oder seiner Teilnahme
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag
ein, so haften Sie mit ihm als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten
entstehenden Mehrkosten.
9. Rücktritt und Kündigung durch Landhaus Seebeck
Wir können in folgenden Fällen vor oder während Ihres Aufenthaltes im Mietobjekt ohne Einhaltung
einer Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. ihn kündigen:
a) wenn Sie und / oder Mitreisende erheblich gegen Pflichten aus dem Vertrag verstoßen, hierunter
zählt z.B. auch, wenn Sie die Anzahlung bzw. Restzahlung nicht fristgemäß entsprechend der
Buchungsbestätigung/ Rechnung oder bei kurzfristigen Buchungen den Gesamtbetrag zahlen.
b) wenn Sie oder Ihre Mitreisenden andere Gäste oder Nachbarn durch häufiges Schreien, Lärm oder
in anderer Weise belästigen.
c) wenn das Mietobjekt vom Eigentümer aus wichtigem Grund nicht zur Verfügung gestellt werden
kann
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird
gekündigt, können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu
erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Gewährleistung
11.1. Abhilfe
Ist unsere Leistung nicht vertragsgemäß, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch durch ein
gleichwertiges Ersatzobjekt Abhilfe leisten. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie für uns einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
11.2. Minderung
Für die Dauer der nichtvertragsgemäßen Leistung können Sie eine Minderung des Entgeltes
verlangen, es sei denn, Sie zeigen den Mangel schuldhaft nicht gemäß Ziffer 11.5. an. Vor einer
Minderung ist dem LS Gelegenheit zu geben, Abhilfe zu schaffen.
11.3. Kündigung
Liegt ein erheblicher Mangel vor, können Sie nach angemessener Fristsetzung zur Abhilfe den Vertrag
– in Ihrem Interesse schriftlich - kündigen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen der Aufenthalt infolge des
Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Einer Fristsetzung bedarf es
nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des
Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Sie schulden uns das anteilige Entgelt,
sofern die anteilige Leistung für Sie von Interesse ist.
11.4. Schadenersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einen Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
11.5. Mitwirkungspflicht
Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind
insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich zu melden.
12. Beschränkung der Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist auf das zweifache Mietobjektentgelt beschränkt, soweit Ihr Schaden
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Dies gilt nicht für Körperschäden. Für
alle gegen uns gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht Körperschäden sind, haften wir bis zu
zweifachen Mietobjektentgelt. Die Haftungssummen gelten je Kunden. Wir haften nicht für Störungen
bei Fremdleistungen.
13. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Sie können nicht gegen unsere Zahlungsansprüche aufrechnen, es sei denn, Ihre Forderung ist
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
14. Ausschluss und Verfall von Ansprüchen
Ihre Ansprüche sind innerhalb eines Monats nach Vertragsende - in Ihrem Interesse schriftlich -
einzureichen, es sei denn, Sie sind unverschuldet an der Fristeinhaltung gehindert. Ihre Ansprüche
verfallen 6 Monate nach Vertragsende. Der Verfall ist nach der Geltungsmachung Ihrer Ansprüche
gehemmt, bis wir Sie schriftlich zurückweisen.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich.
16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
17. Insolvenzversicherung
Ihre Zahlungen sind abgesichert zum Schutz vor Insolvenz.
Ihr Landhaus-Seebeck-Team